Wann ist die An und Abmeldefrist der Musikschule? |
Am 1. Juni für das 1. Semester (August bis Januar)
Am 1. Dezember für das 2. Semester (Februar bis Juli)
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Muss man sich schriftlich abmelden? |
Ja, es braucht eine schriftliche Abmeldung mit dem Abmeldeformular, mit einem Brief oder per E-mail an sekretariat@mswr.ch. Die Abmeldung sollte mit der Musiklehrperson mündlich vorbesprochen sein.
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Muss man sich nochmals anmelden, wenn man den Musikunterricht im neuen Semester beibehalten will? |
Nein, ohne eine schriftliche Abmeldung geht der Musikunterricht im neuen Semester im vereinbarten Rahmen weiter.
Änderungen (z.B. der Unterrichtsart) müssen jedoch fristgerecht und schriftlich mitgeteilt werden.
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Wenn die Abmeldefrist verpasst wurde, wie geht man vor? |
Nach verpasster Frist ist man in Zahlungspflicht für das nächste Semester. Man hat dann erst wieder die Möglichkeit, sich auf den nächsten Termin abzumelden.
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Wenn die Anmeldefrist verpasst wurde, wie geht man vor? |
Man kann nachträglich der Musikschule eine Anmeldung zu stellen.
Wenn keine Einteilung mehr möglich ist, wird diese Anmeldung für das nächste Semester pendent behalten. Es braucht dann keine neue Anmeldung mehr.
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Wann wird der Musikunterricht in Rechnung gestellt? |
Ende September wird die Rechnung zugestellt für den Musikunterricht von August bis Februar.
Im März wird die Rechnung zugestellt für den Musikunterricht von Februar bis Juli.
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Kann die Rechnung auch in Raten bezahlt werden? |
Ja, die Rechnung kann mit einem Zuschlag von Fr. 30.- auch in drei Raten bezahlt werden.
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Wie werden die Musiklektionen eingeteilt? |
Die Musiklehrpersonen und die Eltern der Musikschüler oder die erwachsenen Musikschüler sprechen bis zur Einteilungswoche (1. Schulwoche nach den Sommerferien) und bis Ende Januar den Stundenplan für das kommende Semester ab.
Es braucht mehrere Möglichkeiten (mindestens 3) seitens des Musikschülers für den Musikunterrichtsbesuch.
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Wo findet der Musikunterricht statt? |
Der Unterricht findet in den Unterrichtsräumen der Musikschule oder der Volksschule in der Wohngemeinde des Musikschülers statt.
Wünsche für ein bestimmtes Schulhaus können nur selten berücksichtigt werden, da andere Faktoren wie benötigtes Instrumentarium, Gruppen, optimale Zimmerbelegung etc, Vorrang haben. Es ist den Musiklehrpersonen nicht möglich, für jede Lektion das Schulhaus zu wechseln.
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Wie werden Lektionsausfälle gehandhabt? |
Bei Ausfällen wegen Verhinderung des Lehrers wird der entsprechende Anteil des entrichteten Semesterschulgeldes pro nicht erteilte Lektion bei der nächsten Rechnung gutgeschrieben bzw. bei Austritt zurückerstattet Ausgenommen sind die mit * bezeichneten Fächer.
Bei Verhinderung der Schüler (z. B. Schulreise, Sporttag, Krankheit etc.), bei offiziellen Feiertagen und Freitagen (Fasnachtsmontag, Chilbimontag, etc.), bei freiwilligem vorzeitigem Rücktritt und bei Stipendienbezug von 90% erfolgt keine Rückerstattung.
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Was bedeutet, dass die Umschlagzeit im Musikunterricht inbegriffen ist? |
In der vereinbarten Zeit des Musikunterrichtes sind das Auspacken und Einpacken der Noten und des Instrumentes in der Unterrichtszeit inbegriffen, ebenso das Begrüssen und Verabschieden der Lehrperson.
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Gibt es eine Schnuppermöglichkeit? |
Im Frühling finden jeweils die Tage der offenen Türen in Wädenswil und in Richterswil statt. Da können alle Instrument ausprobiert, den Musiklehrpersonen Fragen gestellt und administrative Belange besprochen werden.
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Wo kann man sich hinwenden, wenn man Fragen zum Musikunterricht, Probleme im Musikunterricht oder Anregungen dazu hat? |
Nehmen Sie Kontakt auf mit der Musikschule. Die Schulleitung und das Sekretariat sind gerne für Sie da.
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